Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber Firmenkunden

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber Firmenkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.

2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt auch durch Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
Der Vertrag kommt zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom Kunden zu benennenden Teilnehmer besteht nicht, sofern nicht Kunde und Teilnehmer identisch sind.

3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.
Kann ein Teilnehmer an Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann ein Teilnehmer längerfristig nicht teilnehmen, sollte vom Kunden erwogen werden, ob der Teilnehmer nach Ziffer 6 ausgewechselt werden soll.
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift.
Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich.

4. Vertragspflichten des Kunden
Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.
Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, wenn der Anspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Vorausset-zungen für einen effizienten Unterricht. Der Kunde ist daher im allseitigen Interesse gebeten, den oder die Teilnehmer entsprechend zu instruieren.
Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu unseren Gunsten fällig. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.

5. Terminfestlegungen und -verschiebungen
Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Die beiden vorstehenden Sätze gelten nur im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren. Sofern mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.
Der Kunde kann in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis spätestens 24 Stunden vorher absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.

6. Auswechselung der Teilnehmer und / oder der Trainer
Der Kunde ist berechtigt, in Einzelfällen Teilnehmer auszuwechseln. Eine Auswechslung ist bei Gruppenunterricht nicht möglich, wenn dies nach Einschätzung unseres Trainers aufgrund eines unterschiedlichen Kenntnisniveaus die Erreichung der Unterrichtsziele erschwert oder unmöglich macht.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
Da gem. Ziffer 1 kein Unterricht durch einen bestimmten Trainer geschuldet ist, sind wir berechtigt, Trainer auszuwechseln.

7. Kündigung
Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.
Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.

9. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, an unserem Sitz.

für die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber Privatkunden

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachunterricht gegenüber Privatkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge.

2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt auch Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.

3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.
Kann der Kunde an Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann ein Kunde längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er jemanden benennen kann, der an seiner Stelle teilnimmt (s. Ziffer 6).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift.
Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von Dozenten berechtigt.

4. Vertragspflichten des Kunden
Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.
Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, wenn der Anspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Vorausset-zungen für einen effizienten Unterricht.
Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden uns gegenüber. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000. Beiden Parteien ist aber der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer oder niedriger Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist entsprechend der höhere oder niedrigere tatsächliche Schaden anstelle der Pauschale zu ersetzen.

5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnahme von Unterricht
Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Im Fall des Einzelunterrichts werden wir uns vor derartigen Änderungen mit dem Kunden abstimmen. Sofern im Fall des Gruppenunterrichts mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.
Führen unabgestimmte Änderungen der vorstehenden Art dazu, dass der Kunde an einzelnen Unterrichtsstunden oder dem gesamten Kurs nicht teilnehmen kann, steht ihm nach seiner Wahl Ersatzunterricht (im Fall von Gruppenunterricht: nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende weitere Kurse stattfinden) oder (sofern nicht nur ein einzelner Termin nicht wahrgenommen werden kann) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Lehrgangsgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Kunde den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Unterrichtszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretenden Schwierigkeiten hinweist.
Im Fall von Einzelunterricht kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis spätestens 24 Stunden vorher absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.

6. Ersatzbenennung eines Teilnehmers
Falls der Kunde nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppenunterricht.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen. Zudem fällt für den Ersatzteilnehmer eine Einschreibegebühr an.

7. Kündigung
Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.
Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer verwendet werden.

9. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, unser Sitz.

1. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages

Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt auch durch Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.

 

2. Unterrichtserteilung

Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Mi­nu­ten.

  • Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten und findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.
  • Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Un­ter­richt eingreift.
  • Der Unterricht durch bestimmte Trainer ist nicht geschuldet. Wir sind zur Auswechselung von Trainern berechtigt.

 

3. Vertragspflichten des Kunden

Einschreibegebühr, Kursgebühren und der Preis für das Lernmaterial sind im Voraus zu bezahlen. Es kann eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen.

Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Vor­aus­set­zun­gen für einen effizienten Unterricht.

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, haben wir einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden uns gegenüber. Der Schadens- ersatzanspruch beläuft sich auf mindestens 1.000 €.

 

4. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnehmen von Unterricht, Absageregelungen

Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Unterrichts neu fest­zu­le­gen,  die Unterrichtszeiten zu ändern, Teilnehmer in einen vom Niveau her passenderen Kurs umzugliedern, schwach besuchte Kurse zusammenzulegen, ggf. den Unterricht bis zu sechs Wochen zu unterbrechen, einen Kurs aufzulösen.

Kleingruppenunterricht kann durch einen einzelnen Kursteilnehmer nicht abgesagt werden. Kann der Kunde an Gruppenunterrichtsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder Erstattung der Kursgebühren.

Die Kursgebühr muss auch dann voll bezahlt werden, wenn der Kurs (gleich aus welchen Gründen) nicht zu Ende besucht wird.

Tritt der Teilnehmer den Kurs nicht an, sind 25 % der Kursgebühren als Abstandssumme zu bezahlen.

 

Einzel/Zirkelunterricht kann der Kunde bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Absagen für Montag müssen bis Freitag 13.00 Uhr getätigt sein. Die Absage muss zu unseren Geschäftszeiten erfolgen. Absagen auf Anrufbeantworter werden nicht akzeptiert. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt ab­ge­sag

oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden be­rech­net.

Bei Absage von verbindlich vereinbartem Intensivtraining werden folgende Gebühren fällig:

  • 20% der Vertragssumme bei Stornierung bis 14 Tage vor Unterrichtsbeginn
  • 40% der Vertragssumme bei Stornierung bis   8 Tage vor Unterrichtsbeginn
  • 60% der Vertragssumme bei Stornierung von weniger als 8 Tagen vor Unterrichtsbeginn.

Im Einzelunterricht werden vertraglich vereinbarte, aber nicht genommene Stunden nicht erstattet.

 

6. Kündigung

Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kün­di­gung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

 

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.

Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung unserer Teilnehmer verwendet werden.

 

8. Für Vereinbarungen aller Art ist das Sekretariat zuständig, mit der Lehrkraft getroffene Vereinbarungen sind nicht gültig.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Schule                                  

 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben und gespeichert. Der Datenschutzbeauftragte der inlingua Sprachcenter ist informiert.

Ich bin mit der Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten zu Abwicklungs- und Abrechnungszwecken einverstanden.
Hiermit bestätige ich, dass ich die AGBs gelesen und verstanden habe.
Ich akzeptiere die AGBs.

 

______________________          

Unterschrift

Für die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche Werk- und Dienstleistungen

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

2. Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.

3. Kündigung des erteilten Auftrags
Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.
Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

4. Leistungserbringung, Leistungszeit
Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen, mitgegeben werden.
Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet. Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung.

5. Preis und Zahlungsbedingungen
Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt. Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 52 Zeichen einschließlich Leerzeichen.
Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach üblichen Stundensatz an. Bei etwaigen Kostenvoranschlägen handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Auftragserteilung sind 50 % des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig.
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.

6. Urheberrecht
Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers. Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.

7. Mängel
Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.
Für Gewährleistungsansprüche besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Schadensersatzansprüche bleiben von der Verkürzung der Gewährleistungsfrist unberührt.

8. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Vertraulichkeit
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, unser Sitz.

Für Dolmetschen

1.Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dolmetschleistungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

2.Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich oder durch unterschriebenen Auftrag, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln und Vorbereitungsmaterial rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.Wird Dolmetscher- oder Konferenztechnik benötigt, so wird im Vorfeld festgelegt, ob sich inlingua oder der Auftraggeber um die Bereitstellung kümmert.

3.Kündigung des erteilten Auftrags
Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

4.Leistungserbringung, Leistungszeit
Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.

5.Preis und Zahlungsbedingungen
Der Berechnung wird das vorab übersandte Angebot zugrunde gelegt.Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem im Angebot genannten Stundensatz an. Bei etwaigen Kostenvoranschlägen handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Auftragserteilung sind 50 % des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig.
Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.

6.Urheberrecht
Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.
Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung, homepage, Internet,  etc.) darf nur mit seineZustimmung erfolgen.Für die Aufnahmerechte der Dolmetschleistung und deren Verwendung hat der Auftraggeber einen halben Tagessatz zu vergüten.
Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.

7.Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt.

8.Vertraulichkeiten/Geheimhaltung
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Dolmetscher sind hierzu ebenfalls verpflichtet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet werden.

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, unser Sitz.